Wir im Überblick

Unsere Seminare und Lehrgänge für Makler, Verwalter und Gutachter

Michael Lorscheidt

Als unabhängiges Institut für die Fort- und Weiterbildung in der Immobilienwirtschaft bieten wir Ihnen ein- oder zweitägige Seminare, sowie mehrtägige Lehrgänge für Berufseinsteiger und Profis. Unsere Seminare finden bedingt durch Covid-19 bis auf Weiteres nur noch in Hamburg statt; unter Beachtung eines erstklassigen Hygienekonzeptes. Nur im Courtyard Marriott Hotel in Hamburg können wir Ihnen die größtmögliche Sicherheit bei den Seminaren gewährleisten. Wir unterrichten gestandene Makler, Verwalter und Gutachter und alle, die es noch werden wollen. Unsere Seminare werden in kleinen Gruppen durchgeführt. Wählen Sie links die für Sie passende Kategorie aus.

Wir führen auch Firmen- und Gruppenseminare an einem Standort Ihrer Wahl durch.
Eine Auswahl der Seminarthemen finden Sie hier.

Neues

Achtung: Bis auf Weiteres nur noch Veranstaltungen in Hamburg

 
 
Hamburg – nicht nur „Tor zur Welt“ sondern auch zu Ihren Seminaren für mehr Fachwissen!
Seit Januar 2021 konzentrieren wir unser Seminarangebot auf unseren Hauptstandort Hamburg.
Hygienekonzept Covbid-19

Bedingt durch Covid-19 finden bis auf Weiteres alle Seminare und Lehrgänge ausschließlich in Hamburg statt; unter Beachtung eines erstklassigen Hygienekonzeptes
 
 
Im Courtyard Marriott Hotel Hamburg bieten wir Ihnen hochwertige Seminare durch fachkundige Seminarleiter/-innen und das mit der größtmöglichen Sicherheit in Zeiten von Covid-19: gut belüftete Seminarräume inklusive Luftreinigungsgerät und Seminarplätze mit ausreichendem Abstand zu anderen Teilnehmern. So gewährleisten wir Ihnen weiterhin Fachwissen pur und das bei konstant bleibenden Seminar- und Lehrgangsgebühren!

Erweitern Sie in Hamburg nicht nur Ihr berufliches Fachwissen sondern erleben Sie auch eine pulsierende Großstadt mit vielen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung nach den Seminarveranstaltungen.

Wir freuen uns darauf, Sie in Hamburg begrüßen zu dürfen.

Begleitetes Selbststudium auch in 2023

Selbststudium Für alle, die im Moment aufgrund der Pandemie nicht an unseren Präsenzseminaren teilnehmen möchten, bieten wir auch in 2023 die Möglichkeit, unsere Seminarinhalte als begleitetes Selbststudium zu buchen. Es gelten die gleichen Seminargebühren wie für unsere Präsenzseminare.
Nutzen Sie auch unser Buch + Spar Angebot
Damit Ihr begleitetes Selbststudium auch als Weiterbildungsmaßnahmen anerkannt werden kann, ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch das ML Fachinstitut für die Immobilienwirtschaft erforderlich. Diese Lernerfolgskontrolle wird durch einen schriftlichen Test erfolgen.

Hinweisen möchten Sie noch auf die bestehende Fortbildungsverpflichtung:
Hier finden Sie weitere Infos zur Fortbildungsverpflichtung.

wichtig

Achtung! Unsere neuen Termine in Hamburg für das
1. + 2. Halbjahr 2023 sind ab sofort buchbar!

 
 
Bitte, beachten Sie, dass bis auf Weiteres nur noch die Termine in Hamburg stattfinden werden. Die Termine in Dresden, Frankfurt, Berlin und Düsseldorf werden nicht mehr angeboten.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns telefonisch unter 040/636639-18 oder per eMail unter
info@ml-fachinstitut.de

Nachdem uns Covid-19 lange ausgebremst hatte, freuen wir uns, dass wir Ihnen für das 1. + 2. Halbjahr 2023 wieder unsere Präsenz-Veranstaltungen anbieten können.
virus
Ihre Gesundheit steht dabei im Vordergrund und wir haben ein Hygienekonzept entwickelt – Infos dazu finden Sie hier.

 
Aufgrund der Covid-19 Situation ist die Zahl der Teilnehmer an die Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz gebunden, welche für die einzelnen Bundesländer abweichen können. Die endgültige Teilnehmerzahl kann deshalb gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben erst kurz vor Seminarbeginn festgelegt werden.

Beachten Sie daher bitte, dass wir die Seminarplätze nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen/Buchungen vergeben.

Hier finden Sie unseren Seminarprospekt mit allen Veranstaltungen für das 1. + 2. Halbjahr 2023 zum Anschauen oder Download (4 DIN A4 Seiten). Alle Seminare in 2023 finden bis auf Weiteres nur in Hamburg statt.

ML Seminar Service – kostenlose Hotline


Nach Beendigung eines Seminars haben Sie 12 Monate lang die Möglichkeit, von uns kostenlos praktische Tipps, Informationen und Ratschläge zu erhalten. Bei Buchung eines Zertifikatlehrgangs stehen wir sogar zwei Jahre lang, bzw. drei Jahre (für den Immobilienwirt) für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Wenn Sie Probleme haben, rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Nutzen Sie diesen für Sie kostenlosen Service, wie auch andere vor Ihnen mit großem Erfolg. Wir weisen darauf hin, dass zukünftig nur noch Anfragen beantwortet werden, wenn Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen (Name, Telefon-Nr.). Danke für Ihr Verständnis.

news

Neu und Wissenswert

 
 
Aktuelles: Petition zu Indexmieten gestartet
Die rasant steigenden Verbraucherpreise treffen Mieter:innen mit Indexmietverträgen doppelt hart. So steigen für sie neben den Kosten für u.a. Nahrungsmittel und Energie auch die Mieten, die Vermieter jährlich anhand der Inflation anpassen können. Eine betroffene Mieterin hat nun eine Petition gestartet…weiterlesen.
 
Heizkostennovelle 2021: Das ändert sich für Vermieter und Eigentümer
Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Dadurch kommen insbesondere auf Vermieter, aber auch Mieter, einige Änderungen zu. Der Bundesrat hat der Novelle am 5. November 2021 zugestimmt, allerdings geknüpft an eine Bedingung.
Novelle der Heizkostenverordnung – die Änderungen in Kürze…weiterlesen.
 
Faire Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnimmobilien
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Mai 2020 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser beschlossen, das federführend vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet wurde…. weiterlesen.

Wir möchten Sie als Newsletter-Leser nicht verlieren und benötigen Ihre Hilfe!

Seit dem 25. Mai 2018 ist es gemäß den neuen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) notwendig, dass Sie sich neu eintragen, wenn Sie unseren Newsletter weiterhin erhalten möchten.
Das gilt auch, wenn Sie sich bereits in der Vergangenheit bei uns angemeldet haben.

Bitte nutzen Sie den folgenden Link oder klicken Sie einfach auf die Grafik. Sie werden zu unserem Anmeldeformular weitergeleitet. Wichtig: Nach Eintrag Ihrer E-Mailadresse erhalten Sie an Ihre Adresse eine E-Mail, welche Sie noch einmal bestätigen müssen, damit die Anmeldung aktiviert wird.
 


    E-Mailadresse neu eintragen
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Ausnahme: Kunden, die sich über das Formular in unserer Webseite angemeldet, eine E-Mail mit Bestätigungslink erhalten und diesen Link per Klick bestätigt hatten. Wenn Sie versuchen, sich neu einzutragen, erhalten Sie die Info, dass Ihre Adresse bereits im Newsletter-Verteiler enthalten ist und brauchen nichts weiter zu tun.

Unser neuer Seminarprospekt 1. + 2. Halbjahr 2023!

Seminarprospekt
Die Termine unserer neuen Seminarveranstaltungen für das 1. + 2. Halbjahr 2023 stehen fest. Sie finden die Termine bereits bei den einzelnen Seminaren und Lehrgängen. Unseren Seminarprospekt mit allen Terminen zum Anschauen oder Download (4 DIN A4 Seiten) finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass unsere Seminare bis auf Weiteres nur in Hamburg stattfinden.
 
 

Emma

EmmaEmma, unser „Institutspflegehund“, ist am 08. Mai 2021 nach kurzer schwerer Krankheit eingeschlafen. Wir sind sehr, sehr traurig; denken aber an die vielen, vielen schönen Stunden mit ihr voller Dankbarkeit zurück. Sie wird immer in unseren Gedanken und Erinnerungen bleiben. Wir danken auf diesem Wege allen unseren Seminarteilnehmerinnen und Teilnehmern, die Emma in der Vergangenheit mit Nachfragen und guten Wünschen begleitet haben.

Emma im Fernsehen

Emma
Hallo, ich bin Emma. Viele Seminarteilnehmer kennen mich, denn ich gehöre auch zum „Team“ des ML Fachinstitut. Im Urlaub war ich beim Tierarzt und wurde dabei für das TV gefilmt! Das war sehr aufregend.
Hier der Link zu meinem TV-Auftritt.
 
 
 

Mietrechtsänderung zum 01.01.2019 in Kraft getreten

Mietrechtsänderung
Die Mietrechtsänderung ist zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Unter anderem können Vermieter weniger Modernisierungskosten auf Mieter umlegen und Mieter können Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen.
Das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG)“ ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten, nachdem es am 21.12.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war.

Das sind die Neuerungen

Modernisierungsumlage
Nur noch acht Prozent und mit Kappungsgrenze
Modernisierungskosten können nur noch in Höhe von 8 Prozent jährlich (bisher: 11 Prozent) auf die Mieter umgelegt werden.
Ferner gilt für die Umlage von Modernisierungskosten nun eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. Sofern die Miete unterhalb von 7 Euro je Quadratmeter liegt, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur 2 Euro innerhalb von 6 Jahren steigen.

Einfachere Berechnung der Modernisierungsumlage
Ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der Modernisierungsumlage beziehungsweise Modernisierungsmieterhöhung soll Vermietern Modernisierungsmaßnahmen erleichtern. Bei Kosten von höchstens 10.000 Euro können Vermieter 30 Prozent für Erhaltungsaufwand abziehen und den Rest als Modernisierungskosten umlegen.

Mietpreisbremse: Auskunft über Vormiete und andere Ausnahmen
Vermieter sind nach der Neuregelung verpflichtet, einem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die zuvor für die Wohnung vereinbarte Miete zu erteilen, wenn sie gemäß § 556e Abs. 1 BGB unter Berufung auf die Höhe der Vormiete eine Miete verlangen wollen, die über der nach der Mietpreisbremse an sich zulässigen Miete liegt. Vermieter, die sich auf andere Ausnahmen von der Mietpreisbremse – vorangegangene Modernisierung (§ 556e Abs. 2 BGB), erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f Satz 2 BGB), erstmalige Nutzung und Vermietung nach dem 01.10.2014 (§ 556f Satz 1 BGB) – berufen wollen, sind künftig verpflichtet, unaufgefordert über diese Umstände Auskunft zu erteilen.
Kommt ein Vermieter der Auskunftspflicht nicht nach, kann er höchstens die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete (maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) verlangen, auch wenn eine Ausnahme vorliegt, die eine höhere Miete rechtfertigen würde. Allerdings können Vermieter die Auskunft nachholen und sich dann nach zwei Jahren nach der Nachholung auf Ausnahmen berufen.

Mietpreisbremse: Vereinfachte Rüge
Zudem ist es für Mieter nun einfacher, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu rügen. Während der Mieter nach bisheriger Rechtslage eine qualifizierte Rüge erheben muss, die die Tatsachen enthält, auf denen die Beanstandung der Miethöhe beruht, reicht künftig eine einfache Rüge aus. Wenn sich Vermieter auf eine Ausnahme berufen, muss der Mieter künftig nur hierauf verweisen. Wenn der Vermieter keine Angaben macht, reicht eine Rüge ohne Begründung aus.
Es bleibt aber dabei, dass der Mieter nur Mieten zurückfordern kann, die nach der Rüge fällig geworden sind.

„Herausmodernisieren“ als Pflichtverletzung
Es wird Vermietern erschwert, die Ankündigung umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen gezielt dazu zu nutzen, Mieter zur Kündigung zu veranlassen. So wird künftig eine Pflichtverletzung des Vermieters vermutet, wenn er nach einer Ankündigung nicht innerhalb von zwölf Monaten mit der Maßnahme beginnt oder die Arbeiten nach Beginn mehr als zwölf Monate ruhen, wenn er eine Mieterhöhung von mindestens 100 Prozent ankündigt oder die Maßnahme so durchgeführt wird, dass der Mieter erheblich belastet wird. Von der Vermutung kann sich der Vermieter entlasten, indem er einen nachvollziehbaren objektiven Grund vorbringt. Die ersten beiden Entwürfe hatten noch einen eigenen Schadensersatzanspruch des Mieters für den Fall des „Herausmodernisierens“ vorgesehen. Die Vermutungsregel käme hingegen im Rahmen des allgemeinen Schadensersatzanspruchs aus §§ 280, 281 BGB zum Tragen.
Zudem stellt das gezielte „Herausmodernisieren“ nun eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Die vorherigen Entwurfsfassungen sowie die Stellungnahmen zahlreicher Verbände finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums als pdf-Dokument zum Download.

Berufszulassung Verwalter

Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Immobilienmakler

 
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler trat am 1.8.2018 in Kraft. Hier der Link zum Gesetz zum Lesen oder Download.

Seit dem 01.08.2018 gilt für alle eine Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Kalenderjahren, nach dem Themenkatalog der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV); dieses gilt auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier zum Lesen oder Download.

Wenn Sie drei unserer 1-Tagesseminare buchen, haben Sie diese Verpflichtung erfüllt, denn jedes Tagesseminar dauert 7 Stunden, d.h. drei Tagesseminare entsprechen insgesamt 21 Stunden.
Alle unsere Seminare erfüllen die Pflichtfortbildungsanforderungen nach der MaBV und das Abschlusszertifikat kann auch als Qualifizierungsnachweis gegenüber ihren Kunden verwendet werden; hierzu sind Sie auch verpflichtet, wenn Ihr Kunde dieses nachfragt.

Empfehlen möchten wir Ihnen auch unsere Zertifikatslehrgänge:

Geprüfter Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Immobilienwirt, WEG-Verwalter Mietverwalter und Grundstücksgutachter.

Wenn Sie die Fortbildung und Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihr Abschlussergebnis und Ihr Zertifikat zu den obigen Lehrgängen.

Sicherheit für Ihre Berufszulassung
Sie erhalten eine detaillierte Teilnahmebescheinigung, mit der Sie die Erfüllung Ihrer Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Makler nach §15 MaBV und §34c GewO nachweisen können. Der Gesamtlehrgang deckt Ihre Weiterbildungspflicht mit über 20 Zeitstunden für 3 Jahre ab.

Für Absolventen, welche eine selbständige professionelle Verwaltertätigkeit für Wohnungsverwaltung anstreben, ist der Abschluss der Fortbildung eine gute Vorbereitung auf den in Kürze vom Gesetzgeber geforderten Sachkundenachweis.

Fortbildungspflicht Makler und VerwalterHier finden Sie weitere Informationen und Preise.

Alle unsere Seminarthemen bieten wir Ihnen auch bundesweit als individuelles, auf Sie zugeschnittenes Firmenseminar – auch hinsichtlich der zeitlichen Abläufe – an.

Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an.

WEG-Novelle


Im Dezember 2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten und bringt sowohl für Verwalter als auch für Wohnungseigentümer viele Veränderungen. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf unser Seminar “WEG-NOVELLE – WELCHE NEUERUNGEN SIND ZU BEACHTEN?” hinweisen, das Ihnen einen Einblick in die Änderungen durch die Novelle verschafft.

Hier finden Sie Infos zu unserem Seminar

Unsere Seminare und Zertifikatslehrgänge für das 1. + 2. Halbjahr 2023

Die neuen Termine für das 1. + 2. Halbjahr 2023 stehen fest und Veranstaltungsort ist Hamburg.
Hinweisen möchten wir Sie auf unser Seminar für Makler:

Auch bieten wir Ihnen wieder unsere Zertifikatslehrgänge an:

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Zertifikatslehrgänge

Erfolgreich mit unseren Zertifikatslehrgängen

Besonders beliebt bei den Teilnehmern sind unsere Zertifikatslehrgänge.
Stiftung WarentestSehr stolz sind wir auf das Abschneiden unseres Zertifikatslehrgangs zum geprüften Immobilienmakler in der Marktübersicht von Stiftung Warentest. Information zum Test.

Über einen Zeitraum von sechs Seminartagen mit anschließender schriftlicher Heimprüfung erhalten Sie das ML Zertifikat zum geprüften Immobilienmakler. Unsere neuen Lehrgänge zum geprüften WEG-Verwalter oder Mietverwalter umfassen jeweils 5 Seminartage und für den Lehrgang zum geprüften Immobilienverwalter besuchen Sie insgesamt 10 Seminartage. Der geprüfte Immobilienwirt beinhaltet die Themen alle vorgenannten Lehrgänge und umfasst insgesamt 16 Lehrgangstage. Unser Kompaktseminar zum geprüften Grundstücksgutachter/-in findet an 3 Seminartagen statt.
Zertifikat
Für die Zertifikatslehrgänge können Sie die Seminartermine frei wählen. Veranstaltungsort ist bis auf Weiteres Hamburg.Details finden Sie hier.

Power-Seminare – Abendseminare


Für Profis, Einsteiger und Immobilien-Interessierte bietet das ML Fachinstitut für die Immobilienwirtschaft jetzt auch kompakte Power-Seminare: So können Sie an einem Abend Ihr Wissen gezielt aufbauen und ausbauen oder einfach „nur“ mal wieder auf den neuesten Stand bringen.
Diese Abend-Seminare sind thematisch klar ausgerichtet und von der Wissensvermittlung her exakt auf den Punkt gebracht – aus der Praxis für die Praxis. In jedem Fall ein Abend, der es in sich hat. Ein Abend, der sich lohnt!

Die Themen der Power-Seminare:

Auch das lohnt sich:
In der Startphase erhalten Sie auf die reguläre Seminargebühr einen Nachlass von guten 25 %. Allerdings nur für kurze Zeit. Eine schnelle Entscheidung kann sich also doppelt lohnen.

Förderungsmittel

Fördermöglichkeiten

Das ML Fachinstitut fördert Sie

… durch eine 10 % Ersparnis für Auszubildende
     und Studenten.

Informationen zur ML-Förderung.

Weitere Möglichkeiten der Förderung bieten sich für Sie:

… über das Arbeitsamt
… über den Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
… über den Qualifizierungsscheck Hessen
Details zu diesen Förderungen finden Sie hier.

Emma

Emma – zur Erinnerung

Emma gehörte lange Jahre zum „Team“ des ML Fachinstitut und viele unserer Seminarteilnehmer kannten sie. Im Mai 2021 ist sie eingeschlafen. Wir sind sehr traurig, aber blicken auf viele schöne Stunden mit ihr zurück.
Zur Erinnerung Fotos aus der Vergangenheit.