Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 500,– Euro pro Bildungsscheck.
Der Bildungsscheck ist gedacht für alle, die in einem kleinen oder mittelgroßen Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) arbeiten und die seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Sollten Sie während dieser Zeit aber aus Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben, können Sie den Bildungsscheck dennoch beziehen.
Übrigens: Sie sind relativ frei bei der Wahl Ihres Lehrgangsthemas. Auch können Sie den Bildungsscheck hier bei der SGD einlösen und in den Genuss der finanziellen Förderung kommen. Denn das Fortbildungsinstitut muss nicht in NRW liegen. Wichtig ist nur, dass das Institut anerkannt ist.
Sie erhalten den Bildungsscheck nach einem verpflichtenden, aber kostenlosen Beratungsgespräch bei zugelassenen Stellen.
Qualifizierungsschecks Hessen
Sie erhalten eine Unterstützung von bis zu 500,- Euro durch das Land Hessen!
Das Bundesland Hessen unterstützt mit dem Förderinstrument “Qualifizierungsschecks” die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitern). Wenn Sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, in Hessen wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, können Sie diese Förderung erhalten.
50 % der Lehrgangskosten, bis zu 500,- Euro pro Person und Jahr werden übernommen, wenn Sie einen Lehrgang belegen, der Ihre Beschäftigungsfähigkeit fördert. Die Qualifizierungsschecks können bei einem Zertifizierten Bildungsanbieter eingereicht werden, z. B. bei der Studiengemeinschaft Darmstadt.
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche und neutrale Bildungsberatung. Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.
Für weitere Fragen zu den “Qualifizierungsschecks” können Sie sich an folgende Adresse wenden: Weiterbildung Hessen e. V., Gervinusstraße 5-7, 60322 Frankfurt am Main, Telefon: (069) 5979966-0, Fax: (069) 5979966-29.
Wir können keine Gewähr für den Anspruch im einzelnen übernehmen – bitte informieren Sie sich vor Ort bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
Förderung durch das Arbeitsamt
Eine Förderung durch das Arbeitsamt ist grundsätzlich möglich. Sie richtet sich nach § 10 SGB III = Freie Förderung, d.h. der/die Sachbearbeiter/-in des Arbeitsamtes kann Sie in Umfang und Höhe nach eigenem Ermessen fördern, insbesondere dann, wenn der Lehrgang zur Erhaltung des Arbeitsplatzes dient oder die Chancen für einen neuen Arbeitsplatz (deutlich) verbessert. Es gilt also für Sie, das Arbeitsamt davon zu überzeugen.