Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Ab dem 01.08.2018 gilt für alle eine Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von drei Kalenderjahren, nach dem Themenkatalog der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV); dieses gilt auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenn Sie drei unserer 1 Tagesseminare buchen, haben Sie diese Verpflichtung erfüllt, denn jedes Tagesseminar dauert 7 Stunden, d.h. drei Tagesseminare entsprechen insgesamt 21 Stunden.

Alle unsere Seminare erfüllen die Pflichtfortbildungsanforderungen nach der MaBV und das Abschlusszertifikat kann auch als Qualifizierungsnachweis gegenüber ihren Kunden verwendet werden; hierzu sind Sie auch verpflichtet, wenn Ihr Kunde dieses nachfragt.
Alle unsere Seminarthemen bieten wir Ihnen auch bundesweit als individuelles, auf Sie zugeschnittenes Firmenseminar – auch hinsichtlich der zeitlichen Abläufe – an. Gerne erstellen wir Ihnen dazu ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns an.

Seminargebühren
1 Tag = € 298,00
2 Tage = € 558,00 (Ersparnis € 38,00)
3 Tage = € 837,00 (Ersparnis € 57,00)
Ermäßigung von € 26,00 für jeden weiteren Teilnehmer pro Seminartag
alle Seminargebühren zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

Teilnahmebescheinigung
Zum Abschluss der Seminare erhalten Sie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des ML Fachinstituts für die Immobilienwirtschaft mit detaillierter Auflistung der vermittelten Seminarinhalte; diese dienen u.a. auch zum Nachweis der Fortbildungspflicht gemäß “Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter” (tritt ab 01.08.2018 in Kraft).

Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverodnung

Berufszulassung für Immobilienverwalter gilt ab 1.8.2018